BRGE I Nr. 0002/2015 vom 16. Januar 2015 in BEZ 2015 Nr. 16 Die Baubehörde trat auf eine Lärmklage von Nachbarn gegen ein Nachtlokal nicht ein und überwies die Akten zur weiteren Behandlung an die Stadtpolizei. Hiergegen erhobenen diese Nachbarn Rekurs. Aus den Erwägungen: 2. Dem Nichteintretens- und Überweisungsbeschluss vom 24. Juni 2014 liegt folgende Vorgeschichte zu Grunde: Mit Bauentscheid vom 6. Dezember 2011 bewilligte die Vorinstanz der G. einen Umbau samt Nutzungsänderung (neu: Club mit Bar und separatem Fumoir) im Untergeschoss des Gewerbegebäudes an der G.-Strasse 1 in der Kernzone, Wohnanteil 0 Prozent, Lärmempfindlichkeitsstufe III.