Die haushälterische Bodennutzung und die Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 1 Abs. 2 lit. abis RPG) sind zentrale Gebote der Raumplanung und von hohem öffentlichen Interesse. Die Verdichtungsmöglichkeiten bei einer Sanierung wären auch bei im Rahmen einer Schutzanordnung zu treffenden Festlegung zulässiger Eingriffe in die Bausubstanz zweifelsohne erheblich geringer, als bei einem Neubau. Problematisch ist in diesem Zu- R1S.2017.05018 Seite 18 sammenhang, dass sich das Schutzobjekt durch ausnützungsrelevante Eingriffe in aller Regel nachhaltig wandeln würde.