Dies sind in der Stadt Zürich in aller Regel Areale mit einem alten Baubestand. Bei der Raumentwicklung müssen deshalb – wie die Vorinstanz zu Recht festhält – Prioritäten gesetzt werden und an gewissen Orten den Interessen an der Verdichtung gegenüber dem Interesse an der Erhaltung denkmalpflegerisch wertvoller Substanz bzw. Siedlungsstrukturen der Vorzug gegeben werden.