Die Eigentümerschaft rechnet mit minimalen Mietpreisen von Fr. 2'585.-- für ein 5-Zimmer-Haus und mit Fr. 1'936.-- für eine 4-Zimmer-Wohnung der 1. Etappe nach erfolgter Sanierung. Bei der 2. Etappe würden die Mietpreise für die Wohnungen und Häuser zwischen Fr. 1'459.-- für eine 2-Zimmer- Wohnung und Fr. 3'138.-- für ein 5-Zimmer-Haus mit Dachausbau betragen. Diese Mietpreise sind mit einem genossenschaftlichen Wohnzweck nicht vereinbar. Das Baurekursgericht als Fachgericht erachtet die Darstellung der zu erwartenden Sanierungskosten als nachvollziehbar und vertretbar. Auf die Einholung eines Gutachtens konnte daher entgegen dem rekurrentischen Antrag verzichtet werden.