Angesichts der sich bei den Akten befindlichen Machbarkeitsstudie und den Ausführungen der Stadt und der Eigentümerschaft ist davon auszugehen, dass eine integrale Unterschutzstellung für die Grundeigentümer eine grosse finanzielle Belastung zur Folge hätte (vgl. act.5.7); dies insbesondere, da sie einem genossenschaftlichen Wohnzweck mit entsprechend tiefen Mietzinsen verpflichtet ist. Bei einer Sanierung würden die voraussichtlichen Mietpreise wohl über denjenigen eines Neubaus liegen. Die Eigentümerschaft rechnet mit minimalen Mietpreisen von Fr. 2'585.-- für ein 5-Zimmer-Haus und mit Fr. 1'936.-- für eine 4-Zimmer-Wohnung der 1. Etappe nach erfolgter Sanierung.