Den bauliche Zustand der einzelnen Gebäude, namentlich von Aussenhülle samt Dächern und allen haustechnischen Installationen inkl. allen Erschliessungs- und Werkleitungen, erachtet das Fachgericht als sehr schlecht. Bei der Erstellung der Siedlung wurden möglichst günstige Baumaterialien (Torfmull statt Schlacke) verwendet, welcher Umstand zu erheblichen Problemen bei der Sanierung führen wird. Auch die für diese Epoche typische Nutzung der angelegten Freiräume als Nutzgarten ist heute kaum mehr erkennbar.