" Die beiden ersten Etappen würden sodann gemäss dem ISOS als zu den am besten erhaltenen und architekturhistorisch wertvollsten Siedlungen gezählt. Der Stadtrat habe zwar anerkannt, dass das ISOS berücksichtigt werden müsse, habe sich dann aber in seiner Entscheidung trotzdem darüber hinweggesetzt, indem er diese Interessen bei der Verhältnismässigkeitsprüfung einfach ausgeblendet habe. Der Verzicht auf die Unterschutzstellung des Genossenschaftshauses sei gänzlich ohne Begründung erfolgt.