Das private finanzielle Interesse der Eigentümerschaft werde mit einer überdurchschnittlich hohen Mietzinsbelastung begründet, diese indes nicht näher dargelegt. In der Machbarkeitsstudie werde vielmehr sogar ausgeführt, dass die Wohnhäuser problemlos einer gut vermietbaren Wohnnutzung für weitere 60 Jahre zugeführt werden könnten. Rein finanzielle Interessen des Eigentümers vermögten zudem das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung in aller Regel nicht zu überwiegen.