Gerade bei diesen beiden Etappen sei das angestrebte Gartenstadt-Ideal am konsequentesten umgesetzt worden. Trotz der unbestrittenen hochrangigen Schutzwürdigkeit sollen ausgerechnet diese zwei Etappen aus dem Inventar entlassen werden. Begründet werde dieses Vorgehen mit einer Interessenabwägung, die jedoch weitgehend auf unbelegten Behauptungen und Fehlüberlegungen basiere.