2quater der Gemeindeordnung Rechnung getragen werden. Mit einer Unterschutzstellung der fraglichen beiden Bauetappen würde die FGZ ausgerechnet auf ihrem grössten und mit der S-Bahn am besten erschlossenen Areal in der Entwicklung zeitgemässer gemeinnütziger Wohnungen gehindert. Angestrebt werde eine Siedlungsverdichtung anstelle der grossen und schlecht genutzten privaten Gärten.