die Wohnungsgrössen sowie der Komfort entsprächen nicht den heutigen Standards und die Wohnungen entlang der Schweighofstrasse und der Friesenbergstrasse seien erhöhten Lärmimmissionen ausgesetzt. Im Falle einer Unterschutzstellung müsste die Siedlung aufwändig und teuer saniert werden, ohne eine Verbesserung hinsichtlich Komfort und Lärm erreichen zu können. Aus Gründen der ökonomischen Verhältnismässigkeit werde von der FGZ ein Ersatzneubau angestrebt. So könne sie auf dem grossen Areal der Gründersiedlung preisgünstige Wohnungen anbieten, die auch den heutigen Wohnstandards genügten. Damit könne auch dem Ziel von Art. 2quater der Gemeindeordnung Rechnung getragen werden.