Er begründete seinen Entscheid zusammengefasst damit, dass die in zwei Bauetappen erstellte FGZ-Gründersiedlung ein wichtiger Zeuge des genossenschaftlichen Wohnungsbaus sei, welcher innerhalb des Siedlungsverbunds im Friesenberg als Ausnahmeerscheinung gelte, die mit allen anderen Bauetappen nicht vergleichbar sei. Sie sei aufgrund der dörflichkleinstädtlichen Ausprägung als "helvetisches Modell der Gartenstadt" zu verstehen und werde mit ihrer Umgebung von der Denkmalpflege als hoch-