Die Bebauung trete gegenüber dem allgegenwärtigen Grün der Gärten zurück. Nachteilig zu vermerken seien die vernachlässigten Gärten entlang des Margaretenweges und die aufgrund der hohen Lärmbelastung hermetisch wirkend abgeriegelten Gärten entlang der Schweighofstrasse. 3.2. Der Stadtrat verzichtete in der Folge auf eine Unterschutzstellung der 1. und 2. Bauetappe der FGZ Siedlung mitsamt den zughörigen Gärten und dem ehemaligen Genossenschaftshaus.