Die bauliche Vereinigung des dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit zwei zweigeschossigen Reiheneinfamilienhäusern sei als aussergewöhnlich zu bezeichnen. Die Zusammenfassung zweier unterschiedlicher Typologien – das Einfamilienhaus mit Garten im Flachbau und die Etagenwohnung im Hochbau – müsse vor dem Hintergrund der Kontroverse um die beste Wohnform und die kostengünstigste Wohnungsproduktion gesehen werden. Die Grundrisstypologie sei als konventionell zu bezeichnen. Der Gartenraum könne nur über eine Treppe im Keller erreicht werden.