Das Gutachten hält sodann fest, dass der Anspruch der Typisierung der Wohnungsgrundrisse mit insgesamt drei unterkellerten Wohn- und Haustypen gelöst worden sei. Es handle sich dabei um ein Doppeleinfamilienhaus, ein Reiheneinfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und um ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus, dass seitlich von zwei Doppeleinfamilienhäusern im Kreuzgiebel flankiert werde. Die bauliche Vereinigung des dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit zwei zweigeschossigen Reiheneinfamilienhäusern sei als aussergewöhnlich zu bezeichnen.