Die Grundstücke sind der Wohnzone W2b mit einer zulässigen Ausnützung von 45 % zugewiesen. R1S.2017.05018 Seite 4 2.2. Die streitbetroffene Siedlung ist in einem im Jahre 2006 durch die Denkmalpflege der Stadt Zürich erstellten Spezialinventar über die gesamten FGZ-Siedlungen am Friesenberg (act. 5.3) verzeichnet. Im Inventar ist die Siedlung als beeindruckende Anlage mit ländlichem Charakter bei fast vollständiger Erhaltung der Originalsubstanz umschrieben. Bemerkenswert seien die stadträumlichen, typologischen und architekturhistorischen Qualitäten. Durch die Stellung der äusseren Gebäude ergebe sich eine dörfliche Einheit.