R1S.2017.05018 Seite 2 E. Auf Begehren des Rekurrenten wurde ein zweiter Schriftenwechsel durchgeführt. Die Replik datiert vom 6. März 2017; die Dupliken des Stadtrates von Zürich und der Mitbeteiligten jeweils vom 28. März 2017. F. Mit Eingabe vom 31. März 2017 reichte der Rekurrent eine Triplik ein. Die Quadruplik der Mitbeteiligten datiert vom 19. April 2017. Der Stadtrat von Zürich verzichtete stillschweigend auf die Einreichung einer Quadruplik. G. Am 4. April 2017 wurde in Anwesenheit der Parteien ein Augenschein auf dem Lokal durchgeführt.