C. Mit Verfügung vom 18. Januar 2017 wurde vom Rekurseingang Vormerk genommen und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Familien- Genossenschaft Zürich (FGZ) wurde von Amtes wegen als Mitbeteiligte in das Rekursverfahren aufgenommen. D. Der Stadtrat von Zürich schloss in seiner Vernehmlassung vom 10. Februar 2017 auf Abweisung des Rekurses unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Rekurrenten. Die Mitbeteiligte liess sich mit Eingabe vom 9. Februar 2017 vernehmen und beantragte ebenfalls die Abweisung des Rekurses unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Rekurrenten.