{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2018-01-12", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0001-2018_2018-01-12.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0001-2018_vom_12._januar_2018.pdf", "Checksum": "0448a82560ba670b9dae1e31d2fa07b8"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0001/2018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "FGZ-Wohnsiedlung Friesenberg Zürich. Nichtunterschutzstellung. | Strittig war die vom Stadtrat vorgenommene Nichtunterschutzstellung bzw. Inventarentlassung der 1. und 2. Bauetappe der FGZ- Wohnsiedlung Friesenberg. 　 Den dagegen vom Zürcher Heimatschutz ZVH erhobenen Rekurs wies das Baurekursgericht ab. Das Gericht beurteilte die vom Stadtrat vorgenommene Interessenabwägung als rechtskonform. Dieser hatte unter anderem die privaten finanziellen Interessen der Grundeigentümerschaft an einer Neuüberbauung sowie das öffentliche raumplanerische Interesse der inneren Verdichtung stärker gewichtet als den Erhalt der seiner Ansicht nach unbestrittenermassen in hohem Masse schutzwürdigen Siedlung."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:05:29", "Checksum": "f2a89d44beb35c547748448128edc52c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018\nRegeste:\nFGZ-Wohnsiedlung Friesenberg Zürich. Nichtunterschutzstellung. | Strittig war die vom Stadtrat vorgenommene Nichtunterschutzstellung bzw. Inventarentlassung der 1. und 2. Bauetappe der FGZ- Wohnsiedlung Friesenberg. 　 Den dagegen vom Zürcher Heimatschutz ZVH erhobenen Rekurs wies das Baurekursgericht ab. Das Gericht beurteilte die vom Stadtrat vorgenommene Interessenabwägung als rechtskonform. Dieser hatte unter anderem die privaten finanziellen Interessen der Grundeigentümerschaft an einer Neuüberbauung sowie das öffentliche raumplanerische Interesse der inneren Verdichtung stärker gewichtet als den Erhalt der seiner Ansicht nach unbestrittenermassen in hohem Masse schutzwürdigen Siedlung.\n\nR1S.2017.05018 Seite 9\nden Schutzwürdigkeit, sondern an den Charakteristika des Inventars. Das\nInventar sei zugeschnitten auf den Schutz von Einzelobjekten, deshalb sei\nauch ein Spezialinventar durch die Denkmalpflege der Stadt erstellt worden. Darin sei für die ersten beiden Bauetappen die höchste Kategorie Rot\n\"denkmalpflegerisch wertvoll\" gewählt und eine weitgehende Erhaltung der\nGesamtanlage in Struktur und Substanz empfohlen worden. Gerade bei\ndiesen beiden Etappen sei das angestrebte Gartenstadt-Ideal am konsequentesten umgesetzt worden. Trotz der unbestrittenen hochrangigen\nSchutzwürdigkeit sollen ausgerechnet diese zwei Etappen aus dem Inventar entlassen werden. Begründet werde dieses Vorgehen mit einer Interessenabwägung, die jedoch weitgehend auf unbelegten Behauptungen und\nFehlüberlegungen basiere.\n\nDas private finanzielle Interesse der Eigentümerschaft werde mit einer\nüberdurchschnittlich hohen Mietzinsbelastung begründet, diese indes nicht\nnäher dargelegt. In der Machbarkeitsstudie werde vielmehr sogar ausgeführt, dass die Wohnhäuser problemlos einer gut vermietbaren Wohnnutzung für weitere 60 Jahre zugeführt werden könnten. Rein finanzielle Interessen des Eigentümers vermögten zudem das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung in aller Regel nicht zu überwiegen.\n\nDas öffentliche Interesse an einer Verdichtung des überbauten Gebiets gelte nicht absolut, sondern sei im Einzelfall in eine Abwägung miteinzubeziehen. Dabei sei vorliegend zu berücksichtigen, dass die Gartenstadt eben\ngerade nicht mit dem Ziel der Verdichtung gebaut worden sei, sondern hohe Wohnqualität in der Naturnähe ermöglichen sollte. Schliesslich sei darauf hinzuweisen, dass der Erhalt und die Weiternutzung von bestehenden\nBauten – nach erfolgter Sanierung, insbesondere in energetischer Hinsicht\n– einem anderen öffentlichen Interesse, dem schonenden Umgang mit\nRessourcen weitaus mehr dienten als der mit Entsorgungsaufgaben verbundene Rückbau einer Siedlung, die gemäss fachmännischer Einschätzung noch eine Lebensdauer von weiteren 60 Jahren hätte.\n\nDie Friesenberg-Siedlungen seien Genossenschaftssiedlungen und würden\ndas auch bleiben. Das Interesse am gemeinnützigen Wohnungsbau stehe\neiner Unterschutzstellung somit nicht entgegen.\n\nIm ISOS sei die Friesenbergbebauung wie folgt thematisiert: \"Der grossflächig mit unterschiedlichen genossenschaftlichen Wohnsiedlungen überbaute Friesenberg ist für Zürich – wenn nicht sogar für die ganze Schweiz –\n\nR1S.2017.05018 Seite 10\neinmalig aufgrund seiner Ausdehnung und Qualität als gartenstadtähnliches Stadtrandquartier sowie durch das Nebeneinander von architektonisch bedeutenden Siedlungen, die in ihrer zeitlichen Abfolge die Geschichte des sozialen Wohnungsbaus ab der Zwischenkriegszeit dokumentieren.\"\nDie beiden ersten Etappen würden sodann gemäss dem ISOS als zu den\nam besten erhaltenen und architekturhistorisch wertvollsten Siedlungen gezählt. Der Stadtrat habe zwar anerkannt, dass das ISOS berücksichtigt\nwerden müsse, habe sich dann aber in seiner Entscheidung trotzdem darüber hinweggesetzt, indem er diese Interessen bei der Verhältnismässigkeitsprüfung einfach ausgeblendet habe.\n\nDer Verzicht auf die Unterschutzstellung des Genossenschaftshauses sei\ngänzlich ohne Begründung erfolgt.\n\n3.3.2.\nDie Stadt Zürich und die mitbeteiligte Grundeigentümerin halten diesen\nVorbringen zusammengefasst entgegen, die FGZ sei als gemeinnützige\nWohnbauträgerin zur Kostenmiete verpflichtet. Die Mietzinse hätten gemäss den Statuten grundsätzlich kostendeckend zu sein. Damit verbiete\nsich eine Quersubventionierung von zu teuren Wohnungen über die Erträge\naus anderen Überbauungen. Gleichwohl gehe die FGZ sehr sorgsam mit\nihren Liegenschaften um und sei sich des ansehnlichen baulichen Erbes\nbewusst. So bekenne sie sich auch klar zum Konzept einer modernen Gartenstadt. Um alle Ansprüche angemessen zu berücksichtigen, hätten daher\ndie Stadt und die Mitbeteiligte einen Masterplan erarbeitet, um das Friesenbergquartier von innen weiterzuentwickeln. Mit dem Masterplan werde\neine Gesamtschau über das ganze Gebiet des Friesenbergs und seine zukünftige Entwicklung gehalten. Gerade die ältesten Bauetappen bedürften\ndringend einer Sanierung. Bis zum Jahre 2050 sollen weitere neun Etappen\nsaniert werden. Man wolle 500 bis 700 neue Wohneinheiten schaffen, dies\nsei indes mit der jetzigen nach aktueller BZO zulässigen geringen Dichte\nnicht möglich. Der bauliche Zustand der Gründersiedlung sei nicht gut. Der\nHeizwärmebedarf sei viel zu hoch, der Lärmschutz sei nicht gewährleistet\nund die Kanalisation und Werkleitungen bedürften einer vollständigen Erneuerung. Die Gebäudehüllen seien undicht; Küchen und Bäder müssten\ntotalerneuert werden. Die Siedlung sei sicher grundsätzlich sanierbar: Die\nSanierungskosten würden indes zu einer um 80 - 100 prozentigen Verteuerung der Mieten führen. Die Gärten würden nicht mehr entsprechend ihrer\nursprünglichen Funktion genutzt. Der Gedanke der Selbstversorgung sei\n\n"}