{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2018-01-12", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0001-2018_2018-01-12.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0001-2018_vom_12._januar_2018.pdf", "Checksum": "0448a82560ba670b9dae1e31d2fa07b8"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0001/2018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "FGZ-Wohnsiedlung Friesenberg Zürich. Nichtunterschutzstellung. | Strittig war die vom Stadtrat vorgenommene Nichtunterschutzstellung bzw. Inventarentlassung der 1. und 2. Bauetappe der FGZ- Wohnsiedlung Friesenberg. 　 Den dagegen vom Zürcher Heimatschutz ZVH erhobenen Rekurs wies das Baurekursgericht ab. Das Gericht beurteilte die vom Stadtrat vorgenommene Interessenabwägung als rechtskonform. Dieser hatte unter anderem die privaten finanziellen Interessen der Grundeigentümerschaft an einer Neuüberbauung sowie das öffentliche raumplanerische Interesse der inneren Verdichtung stärker gewichtet als den Erhalt der seiner Ansicht nach unbestrittenermassen in hohem Masse schutzwürdigen Siedlung."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:05:29", "Checksum": "f2a89d44beb35c547748448128edc52c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018\nRegeste:\nFGZ-Wohnsiedlung Friesenberg Zürich. Nichtunterschutzstellung. | Strittig war die vom Stadtrat vorgenommene Nichtunterschutzstellung bzw. Inventarentlassung der 1. und 2. Bauetappe der FGZ- Wohnsiedlung Friesenberg. 　 Den dagegen vom Zürcher Heimatschutz ZVH erhobenen Rekurs wies das Baurekursgericht ab. Das Gericht beurteilte die vom Stadtrat vorgenommene Interessenabwägung als rechtskonform. Dieser hatte unter anderem die privaten finanziellen Interessen der Grundeigentümerschaft an einer Neuüberbauung sowie das öffentliche raumplanerische Interesse der inneren Verdichtung stärker gewichtet als den Erhalt der seiner Ansicht nach unbestrittenermassen in hohem Masse schutzwürdigen Siedlung.\n\nMit Bezug auf die städtebauliche Bedeutung hält das Gutachten fest, dass\ndie erste Bauetappe auf der \"Grünen Wiese\" projektiert worden sei. Die\nbeiden parallel angeordneten Erschliessungsstrassen orientierten sich jedoch eindeutig am benachbarten jüdischen Friedhof und nähmen jeweils in\nden Randbereichen einen Richtungswechsel vor, so dass sie rechtwinklig\nauf die begrenzende Friesenberg- und Margaretenstrasse zu stehen kämen. Zu diesen Hauptverkehrsachsen würden die in der Falllinie des Hanges verlaufenden, inneren Erschliessungsstrassen parallel geführt. Eine auf\ndie Platzmitte hin angelegte Hauptachse bilde die nahezu natürliche Fortsetzung der diagonal zur Bahnlinie angelegten Erschliessungswege des jüdischen Friedhofs. Die versetzte Anordnung der längsten Hauszeilen stehe\nganz im Dienste der Raumbildung, welche die zentrale Funktion des Platzes als soziale Mitte der Wohnsiedlung stärke. Dieses abstrakte, auf das\nWegsystem und die Grundstücksgrenze zum Friedhof sowie auf die Hauptverkehrsachse bezogene Siedlungslayout habe eine Folie gebildet, auf\nwelcher der Architekt Fritz Reiber drei Hauszeilen von unterschiedlicher\nLänge und abweichender Typologie entwickelt habe. Zwischen Margaretenweg und Friesenbergstrasse würden sich die parallel situierten Hauszeilen mit drei übereinanderliegenden Etagenwohnungen und zwei traufseitig\nanschliessenden Reiheneinfamilienhäusern um eine zentrale Platzanlage\ngruppieren. Einzig die strassenbegleitenden Reiheneinfamilienhäuser mit\ndrei und zwei Einheiten entlang der Friesenbergstrasse und am Margaretenweg seien senkrecht zur Geländeneigung platziert, während die Doppeleinfamilienhäuser den parallelen Abschluss zur Einfriedung des Friedhofes\nbildeten. Die Kreuzgiebelstellung und die unterschiedlichen Firsthöhen\nwürden zu einer Belebung der Dachlandschaft führen, die im städtebaulichen Kontext als wichtiges Instrument der optischen Orientierung dienten.\nDie unterschiedlichen Wohnungs- und Haustypen seien stets am nördlichen oder östlichen Grundstücksrand zu Zeilen zusammengefasst, so dass\ndie grossen Pflanzgärten eine Südwestorientierung erhielten, während die\nschmalen Ziergärten einen Übergangsbereich zu den Erschliessungsstras-\n\nR1S.2017.05018 Seite 6\nsen bildeten. Die rechteckige Platzanlage bezeichne als Gemeinschaftsbereich und sozialer Treffpunkt den Schwerpunkt der gesamten Siedlungsanlage.\n\nDie teils versetze Anordnung der längsten Hauszeilen erzeuge einen begrünten Landschaftsraum mit vielfältigen räumlichen Bezügen und Blickachsen. Aufgrund der orthogonalen Erschliessungsstruktur und der aus der\nZeilenbauweise resultierenden Raumbildung lasse sich eine enge Verwandtschaft mit der Siedlung Freidorf Muttenz (1919 - 1921) von Hannes\nMeyer erkennen. Die Gartensiedlung der FGZ gehöre auch in eine Entwicklungsreihe mit der Genfer \"Cité Jardin de L`Avenue d`Aire\" (1920 - 1923)\ndes Architekten Arnold Hoechel.\n\nDas Gutachten hält sodann fest, dass der Anspruch der Typisierung der\nWohnungsgrundrisse mit insgesamt drei unterkellerten Wohn- und Haustypen gelöst worden sei. Es handle sich dabei um ein Doppeleinfamilienhaus,\nein Reiheneinfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und um ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus, dass seitlich von zwei Doppeleinfamilienhäusern im Kreuzgiebel flankiert werde. Die bauliche Vereinigung des dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit zwei zweigeschossigen Reiheneinfamilienhäusern sei als aussergewöhnlich zu bezeichnen. Die Zusammenfassung zweier unterschiedlicher Typologien – das Einfamilienhaus mit\nGarten im Flachbau und die Etagenwohnung im Hochbau – müsse vor dem\nHintergrund der Kontroverse um die beste Wohnform und die kostengünstigste Wohnungsproduktion gesehen werden. Die Grundrisstypologie sei\nals konventionell zu bezeichnen. Der Gartenraum könne nur über eine\nTreppe im Keller erreicht werden.\n\nDer neuklassizistische Einfluss der sachlichen Formensprache des Heimatstils zeige sich bereits in der symmetrischen Anordnung der drei Gebäudevolumen. Zu den Stilelementen gehörten auch die hohen Walmdächer mit\nden markanten Giebelfeldern, die durch ein Rundbogenfenster akzentuiert\nseien. Die Reihung der stehenden, durch Abflussrohre vertikal gegliederten\nDachlukarnen erzeuge Bilder einer ländlichen Idylle, die zugleich einen\nkleinstädtlichen Charakter annehme. Zum kleinstädtlichen Charakter der\nFGZ-Siedlungen trügen auch die vorspringenden Treppenhausrisalite der\nMehrfamilienhäuser bei, die oben mit einem kräftigen Architrav abgeschlossen seien und denen gartenseitig ein gerundeter Balkon mit Staketengeländer als Pendant entspreche.\n\n"}