{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2018-01-12", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0001-2018_2018-01-12.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0001-2018_vom_12._januar_2018.pdf", "Checksum": "0448a82560ba670b9dae1e31d2fa07b8"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0001/2018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "FGZ-Wohnsiedlung Friesenberg Zürich. Nichtunterschutzstellung. | Strittig war die vom Stadtrat vorgenommene Nichtunterschutzstellung bzw. Inventarentlassung der 1. und 2. Bauetappe der FGZ- Wohnsiedlung Friesenberg. 　 Den dagegen vom Zürcher Heimatschutz ZVH erhobenen Rekurs wies das Baurekursgericht ab. Das Gericht beurteilte die vom Stadtrat vorgenommene Interessenabwägung als rechtskonform. Dieser hatte unter anderem die privaten finanziellen Interessen der Grundeigentümerschaft an einer Neuüberbauung sowie das öffentliche raumplanerische Interesse der inneren Verdichtung stärker gewichtet als den Erhalt der seiner Ansicht nach unbestrittenermassen in hohem Masse schutzwürdigen Siedlung."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:05:29", "Checksum": "f2a89d44beb35c547748448128edc52c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Baurekursgericht 12.01.2018 BRGE I Nr. 0001/2018\nRegeste:\nFGZ-Wohnsiedlung Friesenberg Zürich. Nichtunterschutzstellung. | Strittig war die vom Stadtrat vorgenommene Nichtunterschutzstellung bzw. Inventarentlassung der 1. und 2. Bauetappe der FGZ- Wohnsiedlung Friesenberg. 　 Den dagegen vom Zürcher Heimatschutz ZVH erhobenen Rekurs wies das Baurekursgericht ab. Das Gericht beurteilte die vom Stadtrat vorgenommene Interessenabwägung als rechtskonform. Dieser hatte unter anderem die privaten finanziellen Interessen der Grundeigentümerschaft an einer Neuüberbauung sowie das öffentliche raumplanerische Interesse der inneren Verdichtung stärker gewichtet als den Erhalt der seiner Ansicht nach unbestrittenermassen in hohem Masse schutzwürdigen Siedlung.\n\nR1S.2017.05018 Seite 3\n2.1.\nDie streitbetroffenen Liegenschaften sind Teil der Wohnsiedlung Friesenberg, welche gesamthaft 24 Etappen umfasst. Sie sind allesamt zwischen\n1925 und 2014 durch die FGZ erstellt worden. Die in sich geschlossene\nSiedlung entlang der Schweighofstrasse bildet dabei die 1. und 2. Etappe\nder Überbauung (erbaut: 1924-1926). Es handelt sich um ein durch die\nSchweighofstrasse zweigeteiltes Areal. Die 1. Bauetappe umfasst dabei die\nGrundstücke Kat.-Nrn. WD2980 und WD 2978 mit den Gebäuden Vers.-\nNrn. 2274, 2279, 2280, 2283, 2285, 2287, 2289, 2291, 2293, 2295, 2297,\n2302, 2309, 2314, 2317, 2318, 2323 und 2328. Die 2. Bauetappe besteht\naus den Grundstücken WD7764, WD7771, WD7772 und WD7774 mit den\nGebäuden Vers.-Nrn. 2427, 2430, 2435, 2438, 2441, 2446, 2451, 2456,\n2459, 2462 und 2465.\n\nDie Siedlung grenzt im Norden an den Margaretenweg, im Westen an die\nKänguruwiese sowie an Gebäude der 3. Bauetappe, im Südosten an die\nFriesenbergstrasse und im Nordosten an den jüdischen Friedhof.\n\nDie 1. Bauetappe liegt unterhalb der Schweighofstrasse direkt neben der\nBahnstation \"Schweighof\". Die 2. Bauetappe verläuft entlang beider Seiten\nder Schweighofstrasse.\n\nDie Grundstücke sind der Wohnzone W2b mit einer zulässigen Ausnützung\nvon 45 % zugewiesen.\n\nR1S.2017.05018 Seite 4\n2.2.\nDie streitbetroffene Siedlung ist in einem im Jahre 2006 durch die Denkmalpflege der Stadt Zürich erstellten Spezialinventar über die gesamten\nFGZ-Siedlungen am Friesenberg (act. 5.3) verzeichnet. Im Inventar ist die\nSiedlung als beeindruckende Anlage mit ländlichem Charakter bei fast vollständiger Erhaltung der Originalsubstanz umschrieben. Bemerkenswert\nseien die stadträumlichen, typologischen und architekturhistorischen Qualitäten. Durch die Stellung der äusseren Gebäude ergebe sich eine dörfliche\nEinheit. Diese Wirkung werde durch die stark befahrene Schweighofstrasse\nheute abgeschwächt. Die Grundstücks- und Gebäudegrössen seien für eine Genossenschaftssiedlung ungewöhnlich gross; die Gärten würden zusammenhängende Grünräume bilden; grosse Walmdächer mit markanten\nGiebeln im Heimatstil zeichneten die Gebäude aus. Empfohlen werde eine\nweitgehende Erhaltung der Gesamtanlage in Struktur und Substanz. Die\nGebäudestruktur und die Dachlandschaft seien dabei spezifisch zu schonen.\n\n3.1.1\nDie Mitbeteiligte stellte ein Provokationsbegehren im Hinblick auf eine allfällige Neuüberbauung der Grundstücke.\n\nDie Vorinstanz hat deshalb zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit ein denkmalpflegerisches Gutachten bei der Denkmalpflege der Stadt Zürich\n(act. 5.6) in Auftrag gegeben.\n\nGemäss den Ausführungen im Gutachten liegen die ersten beiden Bauetappen der Gründersiedlung der FGZ im nördlichen Bereich des Friesenbergs, der sich am Fusse des Uetlibergs von der Sihl bis zum Triemlispital\nhinziehe und einst durch Lehmgruben und Backsteinfabriken von der Stadt\nabgetrennt gewesen sei. Es handle sich um ein ausgesprochenes Wohnquartier, dessen wichtigste Bauträger die städtische Stiftung für Wohnfürsorge für kinderreiche Familien und die FGZ seien. An den Schmalseiten\nwerde der Quartierstreifen durch die Uetliberg- und die Birmensdorferstrasse begrenzt. Die mitten durch das Quartier führende Schweighofstrasse\nbilde das eigentliche Rückgrat des Friesenbergs. Von diesem würden\nStrassen und Wege abgehen, die der Erschliessung der einzelnen Siedlungsgruppen dienten. Im nordwestlichen Teil des Friesenbergs durchschneide die 1875 eingeweihte Bahnlinie der Uetlibergbahn das Quartier.\n\nR1S.2017.05018 Seite 5\nDer Friesenberg habe sich in der Zwischenkriegszeit zu einem eigenständigen Gartenstadt-Quartier nach englischem Vorbild entwickelt. Durch\nGrünflächen, Bachläufe und lediglich fünf Meter breite Wohnstrassen räumlich gegliedert, verfüge das Quartier über eigene Infrastrukturbauten wie ein\nGenossenschaftshaus, Kindergärten, Schulen, Läden und eine Kirche. Die\nhellen Reihenhaussiedlungen der FGZ, welche bis zum 2. Weltkrieg erstellt\nworden seien, verliehen dem Quartier einen unverwechselbaren Charakter.\n\n"}