Der Vorfall liefert auch einen Hinweis bezüglich Absprachefähigkeit der Parteien: Während die Tochter des Beklagten dem Kläger in abenteuerlicher Weise vorwarf, das Mietrecht zu biegen, wie es ihm beliebe, verzichtete der Kläger auf sein vertragliches Recht und nahm dadurch Ertragsausfälle hin. Das Muster gleicht demjenigen beim Streit um die Platzierung der Bestuhlung: