menhang mit den Parkplätzen in der H.-strasse u.U. benötigten, um ihren Lieferwagen aufzustellen. In der Folge bot sie eine frühere Eröffnung an, falls der Kläger die Kosten für eine Parkkarte in der Blauen Zone von Fr. 450.– (30 Tageskarten à Fr. 15.–) für den zusätzlichen Monat übernehme. Das war dem Kläger zu teuer. Er bot an, die Kosten für eine Jahresparkkarte für die Blaue Zone zu übernehmen, die nur Fr. 225.– betrügen. Schon die Antwort der Tochter des Beklagten scheint schikanös, bestand sie doch auf den teureren Tageskarten mit der Begründung: "Eine Jahreskarte brauchen wir nicht für einen einzelnen Monat".