Dass er von einer Schikane ausging, scheint umso verständlicher, als der Beklagte und seine Tochter sich (…) in Zusammenhang mit der Eröffnung der Aussenwirtschaft an Pfingsten 2016 eingestandenermassen vertragswidrig verhalten hatten: Wie aus der eingereichten E-Mail-Korrespondenz hervorgeht, ersuchte der Kläger den Beklagten mit E-Mail vom 3. April 2016 darum, die Gartenwirtschaft in Abweichung von der vertraglichen Regelung bereits einen Monat früher eröffnen zu dürfen. Die Tochter des Beklagten versprach eine Prüfung, verwies jedoch darauf, dass sie und ihr Vater den Platz beim Privat-Trottoir wegen der unsicheren Rechtslage in Zusam-