Bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung am 16. August 2018 liess der Beklagte dann I. von Schutz und Rettung Zürich als Zeugen offerieren und reichte ein E- Mail desselben vom 28. November 2014 zu den Akten, ein Dokument, das nicht aus der Sommerzeit stammt und das sich nur mit den Parkplätzen in der H.- strasse befasst, welche gemäss Plan (…) das einzige wirkliche Zufahrtshindernis und überdies auch das einzige Thema der Ende November 2014 verfassten Mail bilden. Gleiches gilt für die überdies präsentierte E-Mail I.s an den Beklagten vom 27. Februar 2015, welches mit der Forderung nach Aufhebung eines bestimmten Parkplatzes schliesst. Konkreter wurde der Beklagte nicht.