gesagt, er könne die Tische bei Bedarf auch verschieben und die Bestuhlung bis unter einen (auf den Fotos nicht zu sehenden) Baum aufstellen. Der Beklagte und seine Tochter machen zwar letztlich geltend, es habe schon vor 2016 Diskussionen in Zusammenhang mit der Bestuhlung gegeben. Sie unterliessen es aber, konkrete Diskussionen über diesen Punkt genau zu bezeichnen: Auf Fragen nach Art. 56 ZPO bestätigte die Tochter des Beklagten die Darstellung des Klägers, indem sie ausführte, "in besagtem Sommer" – soweit sie sich erinnere 2015 – sei ihr aufgefallen, dass die Blumentöpfe so aufgestellt gewesen seien wie auf dem Foto in Urk.