1 des Mietvertrags geschieht. Zweifel an der scharfen Abgrenzung ergeben sich aber aus den Massen im Vertrag, die dort mit "ca. 9,7 x 2 m" angegeben und im Plan überhaupt nicht vermerkt sind. Wer Zirka-Angaben verwendet, gibt nach Treu und Glauben zu verstehen, dass es auf einige Zentimeter mehr oder weniger nicht ankommt. Dass die Parteien etwas anderes besprochen hätten als das im Vertrag (und allenfalls im Plan) vermerkte, macht auch der Beklagte nicht geltend. Vor diesem Hintergrund erhält die konkrete Vertragspraxis eine erhöhte Bedeutung.