Polizeibeamte sich die Sache am 15. Juni 2016 ansah und dabei "nichts feststellen [konnte], was behindernd auf der Strasse stand, alle Töpfe standen auf Privatgrund". Abgesehen davon war die Art und Weise der Bestuhlung im Sommer 2016 der Tochter und Verwalterin des Beklagten bekannt, als es am 9. Februar 2017 zum Handschlag kam.