Auf Nachfrage, ob sie nicht sagen könne, wie die Aussenbestuhlung im Jahr 2017 ausgesehen habe, räumte sie dann ein, dass der Kläger "sich sicherlich mehrheitlich daran [d.h. an die ihm von der Tochter des Beklagten aufgezeigte Grenzlinie] gehalten hat". Im späteren Verfahren versuchte der Beklagte diese Aussage durch seinen Rechtsvertreter teilweise zu relativieren und liess insbesondere geltend machen, der Kläger habe die Blumentöpfe nach der Auseinandersetzung im Mai 2016 wieder an dieselbe Stelle gestellt wie vor dem Zwischenfall. Dazu berief er sich jedoch einzig auf die Aussage des Klägers.