Was den ursprünglichen Streitpunkt Aussenbestuhlung angeht, ist klar, dass diese in der relevanten Phase zwischen dem 9. Februar und dem 6. März 2017 bedingt durch die Jahreszeit nicht aufgestellt war. Auf die Frage nach dem Verhalten des Klägers im Sommer 2017 wich die Tochter des Beklagten zunächst aus: "Wissen Sie, was ich seit dem Jahr 2016 mache? Ich schaue weg, damit ich mich nicht täglich ärgern muss". Auf Nachfrage, ob sie nicht sagen könne, wie die Aussenbestuhlung im Jahr 2017 ausgesehen habe, räumte sie dann ein, dass der Kläger "sich sicherlich mehrheitlich daran [d.h. an die ihm von der Tochter des Beklagten aufgezeigte Grenzlinie] gehalten hat".