die Untersuchung gegen die Tochter des Beklagten in Zusammenhang mit dem Vorwurf falscher Anschuldigung ein. Eine Woche später erfolgte die Kündigung vom 6. März 2017, für die zunächst kein Grund angegeben wurde. Auf Nachfrage gab der Beklagte dann die Unverträglichkeit zwischen den Parteien an und "laufende[…] Eskalationen", die den Fortbestand des Mietverhältnisses nicht mehr länger als zumutbar erscheinen lassen sollen.