Die Parteien sind sich einig, dass die Tochter des Beklagten bei einer Einvernahme vom 9. Februar 2017 bei der Staatsanwaltschaft aufstand, dem Kläger die Hand gab und zu ihm sagte, man fange jetzt neu an. Im Zeitpunkt dieses Handschlags waren die Konflikte zwischen den Parteien beiden Seiten bekannt, unabhängig davon, wer sie verursacht hatte und in welchem Ausmass. Gut zwei Wochen später stellte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 27. Februar 2017 - 12 -