Es ist unbestritten, dass es zwischen den Parteien am 27. Mai 2016 zu einem Streit bezüglich der Ausdehnung der Aussenbestuhlung des Restaurants kam, an welchem in erster Linie der Kläger und die Tochter des Beklagten in ihrer Eigenschaft als Verwalterin der Liegenschaft, am Rande auch der Beklagte selber beteiligt waren. Die Parteien sind sich einig, dass die Tochter des Beklagten bei einer Einvernahme vom 9. Februar 2017 bei der Staatsanwaltschaft aufstand, dem Kläger die Hand gab und zu ihm sagte, man fange jetzt neu an.