Am 6. August 2015 habe D. vom Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich eine Inspektion am Mietobjekt vorgenommen. Dabei sei unter anderem festgestellt worden, dass die Bodenfugen teilweise mangelhaft bzw. ausgeschlagen seien und sich Fettrückstände und Schmutz in den Fugen angesetzt habe. Mangelhaft sei auch die Trennung von reinen und unreinen Gegenständen gewesen. In der Folge habe der Beklagte E. mit der Erstellung eines Gutachtens über den Küchenbodenbelag beauftragt und anschliessend eine Grundreinigung des Küchenbodens vornehmen lassen. (…) 3. Prozessuales 3.1 [Zuständigkeit und Verfahrensart] -6-