Ein solches Verhalten sei widersprüchlich, die Kündigung mithin auch aus diesem Grund treuwidrig. Im Übrigen sei die Tochter des Beklagten am 9. Februar 2017 im Rahmen einer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft aufgestanden, habe dem Kläger die Hand gegeben und zu ihm gesagt, man fange neu an. Wenig später sei am 27. Februar 2017 die Strafuntersuchung gegen die Tochter eingestellt und wieder kurze Zeit später die Kündigung ausgesprochen worden, was die Tochter des Beklagten an der Hauptverhandlung vom 8. März 2018 damit begründet habe, dass sie einige Tage nach der Einvernahme begonnen habe, ihren Willen auszusprechen und denjenigen des Klägers nicht mehr zu berücksichtigen.