stands gegen das vertragswidrige Verhalten des Beklagten und vor allem seiner Tochter abzustrafen. Bis 2013 habe es keine Probleme gegeben. Als der Kläger damals begonnen habe, sich für seine Rechte zu wehren, namentlich was die Bezahlung von nicht in seiner Verantwortung liegenden Rechnungen und die Behebung von Mängeln angegangen sei, hätten der Beklagte und dessen Tochter ihn zu schikanieren begonnen. So hätten sie ihm die Eröffnung der Gartenwirtschaft an Pfingsten 2016 (15. und 16. Mai) nicht erlaubt und die seit Jahren übliche Bestuhlungsfläche auf die exakte Hausflucht zu verkleinern versucht.