Mit Vereinbarung vom 17. Juni 2009 einigten sich die ursprünglichen Vertragsparteien darauf, dass ab 1. Oktober 2009 nur noch die heutigen Prozessbeteiligten den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten weiterführen. Der Mietzins wurde neu auf Fr. 4'650.– pro Monat festgesetzt. Gemäss Grundbuchauszug des Grundbuchamtes N.-Zürich vom 3. Oktober 2017 ist heute nicht mehr der Beklagte Eigentümer der Mietliegenschaft, sondern seine Tochter T., welche sich zugleich auch um die Verwaltung in Zusammenhang mit dem vorliegenden Mietvertrag kümmert. Gemäss dem genannten Auszug wurde aber am 24. November 2011 im Grundbuch eine Nutzniessung zugunsten des Beklagten und seiner Ehefrau errichtet.