Eine Bierbezugsverpflichtung des Restaurantmieters, welche keinerlei Ausnahmen vorsieht, für den Mieter mit keinen Vorteilen verbunden ist und überdies dem Vermieter neben dem Mietzins ein zusätzliches Entgelt verschafft, stellt ein missbräuchliches Koppelungsgeschäft dar (E. 4.2.2.2.e). -2- Aus dem Urteil des Mietgerichts MB170024-L vom 4. Dezember 2018 (rechtskräftig; Gerichtsbesetzung: Weber, Jacob Siradakis, Nef; Gerichtsschreiberin Fumagalli): " (…) 1. Sachverhalt und Prozessgeschichte