eines späteren Baubeginns geltend, bezifferte diese indes nicht und zieht deren Kompensation durch höhere Mietzinsen nach der Sanierung in Erwägung. Zumindest hat sie nicht behauptet, aus einem Ausfall würde eine bedeutende finanzielle - 42 - Belastung resultieren. Zudem wäre eine solche - anders als beim Mieter - nicht existenzieller Natur.