272 Abs. 2 lit. c OR) im Rahmen der Mieterstreckung eine besondere Bedeutung zukomme. Im Entscheid BGer 4A_447/2015 vom 31. März 2016 hatte das Bundesgericht über die Gültigkeit einer ausserordentlichen Kündigung, die vom Erwerber der Liegenschaft wegen dringenden Eigenbedarfs gestützt auf Art. 261 Abs. 2 OR ausgesprochen wurde, und in der Folge (nach der Rückweisung im Erstreckungspunkt) über die Erstreckung in dieser Konstellation zu befinden.