3.4.1 Unbestritten ist, dass sich der Mieter erfolglos um ein Ladenlokal im Projekt "P.-haus" im Zürcher Stadtkreis y bemüht hat. Weitere erfolglose Suchbemühungen wurden nicht substantiiert dargelegt. 3.4.2 Die Vorinstanz hielt fest, der Mieter habe seine Suchbemühungen mit Blick auf die Verhandlungen der Parteien über eine Fortsetzung bzw. Erneuerung des Mietverhältnisses sowie das Begehren um Kündigungsschutz im engeren Sinn noch nicht allzu weit getrieben, erachtete diese aber angesichts des Umstandes, dass die Parteien unbestrittenermassen bis zur Hauptverhandlung und noch darüber hinaus Vergleichsgespräche über einen neuen Mietvertrag geführt hatten, als genügend.