Nebst seiner lokalen Kundschaft (Quartierbewohner und Laufkundschaft) besteht das Kundensegment des Mieters laut unbestrittenen eigenen Angaben zur (anderen) Hälfte aus zahlungskräftigen Kunden, welche aus den Kreisen 1 bis 4 stammen oder gar von weiter her anreisen (Genf oder Deutschland), um seine Produkte zu kaufen. Da der Mieter ein exklusives Geschäft betreibt – er sei der XY-Laden der Stadt Zürich und habe ein europaweit einmaliges Konzept – ist davon auszugehen, dass das Verlassen des angestammten Standortes allein nichts Wesentliches an der Treue der Stammkunden ändern wird, zumal ein Kundenverlust durch die Erstreckung ohnehin nicht abgewendet, sondern höchstens hinaus-