3.1.5 Von einer sozialen Notlage kann dann gesprochen werden, wenn das Bestehen des ganzen Unternehmens, das einem Einzelnen – wie im vorliegenden Fall – oder einer Familie als Existenzgrundlage dient, in Frage gestellt ist (SVIT- Kommentar Mietrecht, 4. Aufl. 2018, N 48 zu Art. 272 OR; BSK OR I-W EBER, 6. Aufl. 2015, N 3a zu Art. 272 OR). Für das Verkaufslokal mit 75 m2 Laden- und 25 m2 Lagerfläche bezahlte der Mieter im Kreis x einen relativ tiefen Jahresmietzins von knapp Fr. 19'000.–.