3.1.3 Wenn auch die Vermieterin bestritten hat, dass das im Mietobjekt vom Mieter selber betriebene Geschäft dessen Existenzgrundlage bilde, machte und macht sie nicht geltend, seine Einkommens- und Vermögensangaben seien falsch. Vielmehr ging sie selbst davon aus, dass bei einer Stilllegung des Ladens der Mieter keine Einnahmen mehr hätte. Es ist mit der Vorinstanz daher von den in der provisorischen Jahresrechnung 2016 ausgewiesenen Zahlen sowie auch - 26 - davon auszugehen, dass das in den Mieträumlichkeiten betriebene Geschäft die Existenzgrundlage des Mieters bildet.