Keinen relevanten Härtegrund vermögen die vom Kläger geltend gemachten gesundheitlichen Probleme zu bilden. Es mag zutreffen, dass bei ihm ein "Burn-out" diagnostiziert wurde, zumal er geltend macht, er arbeite sieben Tage pro Woche. Dies hinderte ihn allerdings nicht daran, auch über Vergrösserungspläne nachzudenken und Suchbemühungen in diese Richtung zu unternehmen. Anlässlich der Hauptverhandlung vermittelte er den Eindruck eines tatkräftigen Unternehmers, der sich mit Begeisterung für seine Idee einsetzt. Damit erweist sich der Punkt jedenfalls nicht als härtebegründend.