Der Kläger machte sodann Investitionen ins Mietobjekt in Höhe von Fr. 40'000.– geltend und berief sich auf Kosten für die Ladeneinrichtung von knapp Fr. 79'000.–. Auf Rückfrage bestätigte er, dass in der provisorischen Bilanz 2016 lediglich Sachanlagen unter den Bezeichnungen "Laden", "Produktion" und "Webdesign" im Wert von Fr. 50'900.– verbucht sind. Auf den Laden entfiel per Ende 2016 ein Betrag Fr. 26'400.–. Aus dem Vergleich mit den Vorjahreszahlen ergibt sich, dass er die Investitionen in den Laden im Vergleich zum Vorjahr um Fr. 8'700.– abgeschrieben hat. Daraus folgt wiederum, dass die Investitionen bei linearer Abschreibung auch in Zukunft bis Ende 2019 amortisiert sein werden.