5.2. Bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers ist unbestritten, dass dieser im Mietobjekt seine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma "H." betreibt. Er beschäftigt vier Angestellte mit insgesamt 320 Stellenprozenten, seine eigene Tätigkeit nicht mitgerechnet. Sein Jahreseinkommen beziffert er mit Fr. 35'000.– bis Fr. 40'000.–, sein Vermögen auf knapp über Fr. 200'000.–. Die Einkommenszahlen sind belegt durch die provisorische Jahresrechnung 2016 vom 3. März 2017, welche allerdings einen leicht höheren Betriebsgewinn von knapp Fr. - 17 -