Dieses Ergebnis deckt sich mit dem bereits erwähnten Entscheid 4A_126/2012 vom 3. August 2012. Dort hielt das Bundesgericht in Erwägung 4.2 fest, dass eine mündliche Erklärung des Mieters ohne Präzisierungen oder Garantien nicht ausreicht, um die Gültigkeit der Kündigung infrage zu stellen. Selbst - 13 -