vorstellt. Anlässlich der Befragung nach Art. 56 ZPO sowie der Replik meinte er dazu lediglich, er könne sich vorstellen, für die Bauzeit (der Kläger sprach von drei Monaten und bezog sich dabei auf die Dauer, während derer das Ladenlokal wegen der – heute auf neun bis zwölf Monate veranschlagten – Bauzeit gänzlich unbenutzbar wäre, …) einen Pop-Up Laden zu beziehen oder auf Märkte zu gehen. Auf die Frage, was er sich konkret vorgestellt habe, meinte er nur, er würde gerne etwas Konkretes von der Gegenseite hören.