Auch dass rund die Hälfte seiner Lagerräume im Mietobjekt einer Waschküche weichen soll, wusste er nach seinen Angaben. Dabei verstrickte er sich in einen unauflösbaren Widerspruch, behauptete er doch zunächst, er sei für seinen Betrieb auf das Lager im bisherigen Umfang angewiesen, schwenkte im zweiten Vortrag dann aber auf den Standpunkt um, er könne auf das künftig als Waschküche vorgesehene Lager verzichten und auf sein Grosslager ausweichen.